Es kommen die ersten Urteile zu diesem Thema, was viele schon vorausgesagt haben. Das EuGH Urteil ist eigentlich nicht neu, die Rechtssprechung war hier eigentlich deutlich. Allerdings haben sehr viele Personen dies immer etwas schön geredet. Kurz und knapp:
Nach der Entscheidung des EuGH im Sommer zu einer Einwilligungspflicht zu Cookies folgt heute das nächste Urteil: Eine voreingestellte Zustimmung zu Cookies ist unzulässig. Die Einwilligung muss immer aktiv und freiwillig durch den Internetznutzer erfolgen.
Die Entscheidung des EuGH gründet sich auf eine Auseinandersetzung in Deutschland, bei der ein Anbieter für Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken eine Checkbox mit einem voreingestellten Häkchen verwendet hatte. In der Entscheidung des EuGH wird dargelegt, dass eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird.
Ein Cookie Banner, dass von den allermeisten Seitenbetreiber aktuell eingesetzt wird, nur mit dem Hinweis auf eine Cookiespeicherung ist nach aktueller Rechtssprechung nicht ausreichend.
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.
Kurzum: Entfernen Sie die nervigen Cookiebanner von Ihrer Seite. Diese sind allerspätestens nach diesem Urteil wertlos. Binden Sie eine korrekte Cookie Einwilligung ein oder lassen Sie es ganz sein.
Wir implementieren eine rechtskonforme (oder auch nach Ihren Wünschen) Cookie Einwilligungsmöglichkeit in Ihre Webseite ein.
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