EuGH-Urteil: Cookies brauchen aktive Einwilligung
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EuGH-Urteil: Cookies brauchen aktive Einwilligung
Von : Manuel | 7. Oktober 2019
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EuGH-Urteil:
Cookies brauchen aktive Einwilligung

Es kommen die ersten Urteile zu diesem Thema, was viele schon vorausgesagt haben. Das EuGH Urteil ist eigentlich nicht neu, die Rechtssprechung war hier eigentlich deutlich. Allerdings haben sehr viele Personen dies immer etwas schön geredet. Kurz und knapp:

Cookies brauchen aktive Einwilligung der Nutzer

Nach der Entscheidung des EuGH im Sommer zu einer Einwilligungspflicht zu Cookies folgt heute das nächste Urteil: Eine voreingestellte Zustimmung zu Cookies ist unzulässig. Die Einwilligung muss immer aktiv und freiwillig durch den Internetznutzer erfolgen.

Ein Hinweisfeld, dass Cookies gesetzt werden, reicht alleine nicht aus.

Die Entscheidung des EuGH gründet sich auf eine Auseinandersetzung in Deutschland, bei der ein Anbieter für Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken eine Checkbox mit einem voreingestellten Häkchen verwendet hatte. In der Entscheidung des EuGH wird dargelegt, dass eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird.

Ein Cookie Banner, dass von den allermeisten Seitenbetreiber aktuell eingesetzt wird, nur mit dem Hinweis auf eine Cookiespeicherung ist nach aktueller Rechtssprechung nicht ausreichend.

Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.

Kurzum: Entfernen Sie die nervigen Cookiebanner von Ihrer Seite. Diese sind allerspätestens nach diesem Urteil wertlos. Binden Sie eine korrekte Cookie Einwilligung ein oder lassen Sie es ganz sein.

So sieht eine korrekte Einwilligung für Cookies aus

  • Der User muss AKTIV der speicherung von Cookies zustimmen
  • Diese Zustimmung muss zudem FREIWILLIG erfolgen
  • Sie dürfen keinem User den Inhalt der Seite verwehren, der nicht zustimmt
  • Sie müssen den User über die Art der Cookies aufklären
  • Die Zustimmung muss für jeden Cookie einzeln gegeben werden können. (Oder zumindest in Gruppen. z.b. Analysezwecke, Marketingzwecke, etc.)
  • Einzig Technisch notwendige Cookies benötigen keine aktive Zustimmung

 

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Wir implementieren eine rechtskonforme (oder auch nach Ihren Wünschen) Cookie Einwilligungsmöglichkeit in Ihre Webseite ein.
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