Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (kurz: BayLDA) in Deutschland hat inzwischen Bußgeldverfahren wegen der Nutzung von Google Analytics gegen Webseiten-Betreiber eingeleitet.
Dabei geht es konkret um den Einsatz von Google Analytics, Google Double Click und Criteo.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht macht jetzt also richtig Ernst!
Nach Ansicht der Behörde können diese nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gestützt werden, da eine Abwägung nur stattfinden kann, wenn der Seiten-Betreiber umfassend über die Datenverarbeitung informiert ist, was aber meistens nicht der Fall ist.
Jeder sollte nun selber beurteilen, ob diese Tools weiterhin auf der Webseite eingesetzt werden soll.
Gerne stehen wir Ihnen als Dienstleister aber für konkrete Rückfragen oder Änderungen Ihrer Webseite zur Verfügung.
Das BayLDA hat eine umfangreiche FAQ mit mehr als 100 Antworten veröffentlicht, die über zahlreiche Einzelprobleme zur DSGVO aufklärt: https://www.lda.bayern.de/de/faq.html
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